Es gibt in Deutschland verschiedene Formen der Adoption. Man unterscheidet dabei zwischen minderjährigen und volljährigen Adoptivkindern sowie danach, ob ein fremdes Adoptivkind, ein verwandtes Kind oder Stiefkind angenommen wird und in welchem Verhältnis die Partnerschaften sich befinden, also eingetragene Lebensgemeinschaft vs. Ehe. Nachfolgend die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale der Adoptionsformen. Informationen zu den unterschiedlichen Adoptionsformen bekommen sie bei Inlandsvermittlern von Adoptivkindern und Auslandsvermittlern von Adoptivkindern.
Inhaltsverzeichnis
Fremdadoption
Eine Fremdadoption ist die Regel und bezeichnet eine sogenannte Volladoption. Die Adoptiveltern erlangen dabei das volle Verwandschaftsverhältnis und es erlöschen damit alle Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern. Dabei wird sogar sichergestellt, dass das Recht auf Kontakt der leiblichen Eltern zum Kind erlischt da die Adoptivfamilie vor einer möglichen Störung durch die Herkunftsfamilie geschützt werden soll. Letztendlich entscheiden aber die Adoptiveltern über die Form und die Grenzen der Adoption.
Halboffene Adoption
Die leiblichen Eltern können an der Entwicklung des Kindes in der Adoptionsfamilie teilhaben, indem die Adoptionsvermittlungsstellen Bilder, Entwicklungsberichte etc. dem Kind bereitstellen. Ein direkter Kontakt zwischen leiblichen Eltern und Adoptivfamilie ist aber grundsätzlich ausgeschlossen.
Offene Adoption
Bei der offenen Adoption lernen sich nicht nur die leiblichen Eltern und Adoptiveltern kennen, es gibt auch regelmäßige Treffen zwischen beiden Elternpaaren und dem Kind. Forschungsergebnisse zeigen, dass die Form des offenen Austausches Vorteile für alle Beteiligten bringt: Die leiblichen Eltern sehen ihr Kind aufwachsen und das Kind kann besser verstehen, woher es kommt.
Stiefkindadoption
Stiefkindadoptionen sind sehr häufig in Deutschland, denn hier adoptiert der Ehepartner das leibliche Kind des anderen Ehepartners. Dies kann Sinn machen, wenn kein Kontakt zwischen den geschiedenen Ehepartnern besteht, der andere Elternteil verstorben oder unbekannt ist.
Verwandtenadoption
Die Verwandtenadoption ist die Adoption eines Kindes aus der Verwandschaft bzw. aus dem Verschägerungsverhältnis bis zum dritten Grad z.B. des Neffen, der Großnichte etc. Dabei erlischt nur das Verwandschaftsverhältnis des Adoptivkindes zu den leiblichen Eltern, nicht das Verhältnis zu sonstigen Verwandten.
Pflegekindadoption
Ein nicht so häufiger Fall ist die Pflegekindadoption, bei der ein Pflegekind durch deine Pflegeeltern adoptiert wird. Oft willigen entweder die leiblichen Eltern in die Adoptin nicht ein oder die Pflegeeltern möchten nicht auf das Pflegegeld verzichten oder sie können die besonderen Pflegebedürfnisse von Pflegekindern langfristig nicht gerecht werden.
Sukzessivadoption
Die Sukzessivadaption ist eine Adoption eines Kindes durch Ehepartner, welches bereits vor der Eheschließung von dem anderen Ehepartner adoptiert wurde. Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft können adoptierte Kinder ihrer Parner(innen) in einer Stiefkindadoption oder Sukzessivadoption adoptieren; nicht möglich ist eine gleichzeitige Adoption durch ein Paar in eingetragener Lebenspartnerschaft.
Erwachsenenadoption
Bei dieser Adoption wird ein volljähriges Kind adoptiert. Voraussetzung ist, dass das die Adoption „sittlich gerechtfertigt“ ist, was gegeben ist, wenn ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.
Lisa Schulz ist Redakteurin für die Robin GmbH. Lisa ist dreifache Mutter und nebenher freischaffender Redakteurin – natürlich für alle Kinderthemen. Lisa weiß, dass Mütter allzu oft nicht wissen, welche Produkte für Ihr Kind wirklich geeignet sind und vielfach Geld umsonst ausgeben. Sie schreibt deshalb gern über Produkte für Kinder, die im Handel zu kaufen sind. Aber natürlich macht es ihr auch Spaß, über alle weiteren Kinderthemen zu schreiben, weshalb wir Lisa auch für adoptionsbuch.de als Autorin gewinnen konnten.