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Die Formen der Adoption

Adoptionsformen

Es gibt in Deutschland verschiedene Formen der Adoption. Man unterscheidet dabei zwischen minderjährigen und volljährigen Adoptivkindern sowie danach, ob ein fremdes Adoptivkind, ein verwandtes Kind oder Stiefkind angenommen wird und in welchem Verhältnis die Partnerschaften sich befinden, also eingetragene Lebensgemeinschaft vs. Ehe. Nachfolgend die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale der Adoptionsformen. Informationen zu den unterschiedlichen Adoptionsformen bekommen sie bei Inlandsvermittlern von Adoptivkindern und Auslandsvermittlern von Adoptivkindern.

Fremdadoption

Eine Fremdadoption ist die Regel und bezeichnet eine sogenannte Volladoption. Die Adoptiveltern erlangen dabei das volle Verwandschaftsverhältnis und es erlöschen damit alle Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern. Dabei wird sogar sichergestellt, dass das Recht auf Kontakt der leiblichen Eltern zum Kind erlischt da die Adoptivfamilie vor einer möglichen Störung durch die Herkunftsfamilie geschützt werden soll. Letztendlich entscheiden aber die Adoptiveltern über die Form und die Grenzen der Adoption.

Halboffene Adoption

Die leiblichen Eltern können an der Entwicklung des Kindes in der Adoptionsfamilie teilhaben, indem die Adoptionsvermittlungsstellen Bilder, Entwicklungsberichte etc. dem Kind bereitstellen. Ein direkter Kontakt zwischen leiblichen Eltern und Adoptivfamilie ist aber grundsätzlich ausgeschlossen.

Offene Adoption

Bei der offenen Adoption lernen sich nicht nur die leiblichen Eltern und Adoptiveltern kennen, es gibt auch regelmäßige Treffen zwischen beiden Elternpaaren und dem Kind. Forschungsergebnisse zeigen, dass die Form des offenen Austausches Vorteile für alle Beteiligten bringt: Die leiblichen Eltern sehen ihr Kind aufwachsen und das Kind kann besser verstehen, woher es kommt.

Stiefkindadoption

Stiefkindadoptionen sind sehr häufig in Deutschland, denn hier adoptiert der Ehepartner das leibliche Kind des anderen Ehepartners. Dies kann Sinn machen, wenn kein Kontakt zwischen den geschiedenen Ehepartnern besteht, der andere Elternteil verstorben oder unbekannt ist.

Verwandtenadoption

Die Verwandtenadoption ist die Adoption eines Kindes aus der Verwandschaft bzw. aus dem Verschägerungsverhältnis bis zum dritten Grad z.B. des Neffen, der Großnichte etc. Dabei erlischt nur das Verwandschaftsverhältnis des Adoptivkindes zu den leiblichen Eltern, nicht das Verhältnis zu sonstigen Verwandten.

Pflegekindadoption

Ein nicht so häufiger Fall ist die Pflegekindadoption, bei der ein Pflegekind durch deine Pflegeeltern adoptiert wird. Oft willigen entweder die leiblichen Eltern in die Adoptin nicht ein oder die Pflegeeltern möchten nicht auf das Pflegegeld verzichten oder sie können die besonderen Pflegebedürfnisse von Pflegekindern langfristig nicht gerecht werden.

Sukzessivadoption

Die Sukzessivadaption ist eine Adoption eines Kindes durch Ehepartner, welches bereits vor der Eheschließung von dem anderen Ehepartner adoptiert wurde. Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft können adoptierte Kinder ihrer Parner(innen) in einer Stiefkindadoption oder Sukzessivadoption adoptieren; nicht möglich ist eine gleichzeitige Adoption durch ein Paar in eingetragener Lebenspartnerschaft.

Erwachsenenadoption

Bei dieser Adoption wird ein volljähriges Kind adoptiert. Voraussetzung ist, dass das die Adoption „sittlich gerechtfertigt“ ist, was gegeben ist, wenn ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.