Da die Begriffe Adoptivkind und Pflegekind oft verwechselt werden, hier eine rechtliche Unterscheidung. Adoptiveltern haben sämtliche Rechte und Pflichten wie reguläre Eltern, also auch Sorgerecht und Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind. Deshalb sind adoptierte Kinder auch nicht mehr mit ihrer Herkunftsfamilie verwandt.
Pflegekinder sind hingegen rechtlich alleinige Kinder der leiblichen Eltern. Das Sorgerecht hingegen kann ein Vormund, das Jugendamt oder auch die Pflegeeltern übernehmen. Pflegeeltern erhalten in jedem Fall eine Erstattung der notwendigen Unterhaltskosten für das Pflegekind, Kosten für den Sachaufwand, die Pflege und Erziehung des Kindes. Auch ohne Sorgerecht können die Pflegeeltern in „Angelegenheiten des täglichen Lebens“ für ihr Pflegekind entscheiden.
Lisa Schulz ist Redakteurin für die Robin GmbH. Lisa ist dreifache Mutter und nebenher freischaffender Redakteurin – natürlich für alle Kinderthemen. Lisa weiß, dass Mütter allzu oft nicht wissen, welche Produkte für Ihr Kind wirklich geeignet sind und vielfach Geld umsonst ausgeben. Sie schreibt deshalb gern über Produkte für Kinder, die im Handel zu kaufen sind. Aber natürlich macht es ihr auch Spaß, über alle weiteren Kinderthemen zu schreiben, weshalb wir Lisa auch für adoptionsbuch.de als Autorin gewinnen konnten.