So erstrebt wohl jeder Mensch mit Kinderwunsch, eine Familie mit beiden Erziehungs-Geschlechtern – einschließlich dem männlichen und dem weiblichen Vorbild für das Kind. Aber was, wenn alles anders kommt? Was, wenn das Kind bei einem One-Night-Stand, in einer flüchtigen Affäre oder bei einem Seitensprung entstanden ist und der Vater abstreitet, der Vater zu sein, weil er keine Ähnlichkeiten erkennt oder überhaupt keine Kinder möchte und Angst hat vor den väterlichen Pflichten?
Oder was, wenn der Vater sehr gerne für das Kind sorgen würde, die Mutter ihm jedoch die Vaterschaft abspricht, den Kindeskontakt verbietet und das alleinige Sorgerecht beansprucht, weil Sie ihn für ungeeignet hält, ein Kind großzuziehen?
In all diesen Fällen können Mutter und Vater ihre jeweiligen Rechte auf Unterhalt beziehungsweise auf Umgang gerichtlich durchsetzen. Die Voraussetzung für ein solches gerichtliches Urteil ist die Beurkundung der Vaterschaft durch einen Vaterschaftstest.
Inhaltsverzeichnis
Abstammungsgutachten als Vaterschaftstest
Der Vaterschaftstest ist ein Verfahren bei dem festgestellt werden soll, zu welcher Wahrscheinlichkeit eine Vaterschaft zwischen einem bestimmten möglichen Vater und seinem möglichen Kind besteht. Dieses Verfahren wird offiziell Abstammungsgutachten genannt, da es allgemein zur Feststellung der Verwandtschaft zwischen zwei oder auch mehreren Personen angewandt wird. Der Begriff Vaterschaftstest hat sich als häufigster Durchführungsfalls des Abstammungsgutachtens als Synonym hierfür im allgemeinen Sprachgebrauch durchgesetzt.
Kosten des Vaterschaftstest
Kostenübersicht
- Testset: ca. 20 Euro (Apotheken)
- DNA Labortest: 150-500 Euro (umfasst in der Regel 2 Personen)
- Aufpreis: Testergebnis für Gerichtsverfahren, mind. 49 Euro
- Aufpreis: schnelle Zustellung des Gutachtens, mind. 19 Euro
- Aufpreis: fremdsprachiges Gutachten: mind. 40 Euro
Kostenerklärung
Vergleicht man die Vaterschaftstest Kosten verschiedener online präsenter Vaterschaftstest-Labore, so erhält man eine große Preisspanne, die von 150 Euro bis über 500 Euro reicht. Das Test-Set, das zur Entnahme der Speichelproben dient und anschließend eingeschickt werden muss, wird den Kunden meist kostenlos zugeschickt. Erwirbt man ein solches Test-Set in einer Apotheke muss man hingegen um die 20 Euro bezahlen – und auch der von der Apotheke veranlasste Labor-Test kommt den Kunden teurer zu stehen – mit Beträgen im dreistelligen Bereich ist zu rechnen.
Der Grundpreis, der bei manchen Laboren schon bei 149 Euro beginnt, gilt zumeist für einen Vaterschaftstest für zwei Personen – zum Beispiel für Kind und potentiellen Vater – mit einem für Privatpersonen bestimmten Ergebnis. Teurer wird es, wenn eine dritte Person, also die Mutter oder ein potentieller anderer Vater, verglichen werden sollen.
Ebenfalls teurer werden die Vaterschaftstest Kosten, wenn das Testergebnis für ein Gerichtsverfahren verwendet werden soll. In diesem Fall muss die Probenentnahme unter Aufsicht (beim Arzt, beim Jugendamt oder im Labor) stattfinden und auch das Gutachten beglaubigt werden. Weitere Aufpreise gibt es für eine schnellere Durchführung des Tests – „Expresstest“ – oder für ein fremdsprachiges Gutachten.
Testverfahren zum Vaterschaftstest
Für einen Vaterschaftstest bietet sich bei heutigem Stand der Technik hauptsächlich die DNA-Analyse an. Ältere Verfahren sind Blutgruppenuntersuchungen, bei denen man untersucht, welche Blutgruppen des Kindes sich aus den Blutgruppen der Mutter und der des potentiellen Vaters ergeben könnten. Hierdurch kann eine Vaterschaft ausgeschlossen, aber nicht bestätigt werden, da ein anderer Mann dieselbe Blutgruppe besitzen und damit ebenso zur bestehenden Blutgruppe des Kindes beitragen könnte.
Beim gleichermaßen veralteten anthropologisch-erbbiologischen Gutachten wird (in professioneller Art und Weise und auf Basis von Wahrscheinlichkeitsrechnungen) prinzipiell nichts anderes gemacht, als das in jeder Familie übliche Abgleichen von optischen Merkmalen des Vaters mit denen des Kindes, also beispielsweise Augenfarbe, Haarfarbe, Hautfarbe, aber auch Kopfform, Irisstruktur oder Körpergröße im höheren Alter.
DNA-Analyse für einen Vaterschaftstest
Die DNA-Analyse wird heute von allen Laboren durchgeführt, die Abstammungsuntersuchungen durchführen. Bei dieser Analyse müssen zunächst Proben der DNA entnommen werden, welche sich in nahezu allen Körpermaterialien befinden. Diese Proben können Blutproben, Speichelproben oder Haare mit Haarwurzel sein. Speichelproben können zum Beispiel von benutzten Taschentüchern, Zahnbürsten, Kaugummis, Haarproben von Haarbürsten entnommen werden. Die häufigste Form der Probenentnahme ist jedoch ein Speichelabstrich mithilfe von Wattestäbchen an der Mundschleimhaut.
Die hierbei entnommene DNA (Desoxyribonukleinsäure) ist vereinfacht erklärt ein strickleiterförmiges Molekül, dass die menschliche Erbinformation trägt, welche für jeden Menschen (ausgenommen Zwillinge) einzigartig ist. Auf ihr befinden sich beim Kind für jedes phänotypische (sichtbare) Merkmal am Körper, also z.B. Augenfarbe, Haarfarbe, Ohrenform, Nasenform und viele weitere Merkmale, die Gene von Vater und Mutter.
Bei der DNA-Analyse wird diese DNA von den Laboranten der Vaterschaftstest-Fachlabore entschlüsselt und an mindestens 16 Genorten Vater-DNA mit der der Kindes-DNA verglichen. Je mehr Genorte im Labor untersucht werden, desto sicherer kann eine Vaterschaft bestätigt werden, insofern sie vorliegt, was auch Auswirkungen auf die Vaterschaftstest Kosten hat. Stehen neben den DNA-Proben des Kindes und potentiellen Vaters auch die der Mutter zur Verfügung, so lassen sich die Gene der Mutter „herausfiltern“ und der Vaterschaftstest wird erleichtert.
Beachten müssen die Laboranten bei alledem, dass sich auf der Kindes-DNA nicht nur Gene von Vater und Mutter, sondern auch Mutationen befinden können. Hierbei muss abgewägt werden, ob diese betreffenden Gene tatsächlich durch Mutation entstanden sind, oder Gene eines anderen Mannes sein könnten. Besitzt der Vater Gene, die in der Bevölkerung selten auftreten und sind diese beim Kind vorhanden, fällt die ermittelte Vaterschaftswahrscheinlichkeit höher aus, als bei in der Bevölkerung weit verbreiteten Genen. Wird eine Vaterschaft bestätigt, so liegt die von den Laboren ermittelte Wahrscheinlichkeit meist über 99,9%. Wird eine Vaterschaft ausgeschlossen, so geschieht dies sogar mit hundertprozentiger Sicherheit.
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Video: DNA Analyse für Vaterschaftstest im Labor
Rechtliche Lage – Sozialer, biologischer und gesetzlicher Vater
- Biologischer Vater: Der biologische Vater ist diejenige männliche Person, die ein bestimmtes Kind gezeugt hat.
- Sozialer Vater: Der soziale Vater ist diejenige männliche Person im Umfeld des Kindes, die die Vaterrolle übernimmt. Dies kann in einer Ehe mit Kindern der leibliche, also biologische Vater sein, in einer Patchwork-Familie jedoch auch ein biologisch nicht verwandter Mann.
- Gesetzliche Vater: Der gesetzliche Vater ist diejenige männliche Person, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet war, die Vaterschaft anerkannt hat oder deren Vaterschaft gerichtlich mittels Vaterschaftstest festgestellt wurde. Auch der gesetzliche Vater muss, wie der soziale Vater, nicht der leibliche Vater des Kindes sein. Durch ausschließlich die rechtliche Vaterschaft entsteht ein gesetzlich wertbares Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind, woraus Unterhaltspflicht auf Seiten des Vaters und dt. Staatsangehörigkeit sowie Erbansprüche auf Seiten des Kindes resultieren.
Vaterschaftsfeststellung
Eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung kann dann nötig sein, wenn der potentielle biologische Vater abstreitet der Vater zu sein. In diesem Fall stellt die Mutter oder das Kind (falls dieses noch minderjährig sein sollte, wird der Antrag durch das als Beistand des Kindes fungierende Jugendamt gestellt) den Antrag gegen den potentiellen Vater. Weiterhin ist eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung notwendig, wenn der biologische Vater von der Mutter nicht bestätigt wird. In diesem Fall stellt der potentielle biologische Vater den Antrag gegen das Kind. Der Antrag wird durch das Familiengericht bearbeitet.
Verwendung von Vaterschaftstests vor Gericht
Ein Vaterschaftstest hat vor Gericht nur dann Gültigkeit wenn er einvernehmlich durchgeführt wurde. Das heißt, dass das Einverständnis des Kindes (bei Minderjährigen die seines Vormunds) vorliegen muss oder durch ein Gericht erzwungen wird. Die heimliche, also nicht einvernehmliche Probeentnahme der DNA des Kindes stellt einen Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte dar, sodass ein daraus resultierendes Vaterschaftstest-Gutachten vor Gericht nicht verwertet werden darf. Wird die Vaterschaft des Mannes festgestellt, so gilt er als der biologische, sowie als der gesetzliche Vater und muss sowie darf ab sofort die damit verbunden Pflichten und Rechte wahrnehmen.
Vaterschaftanerkennung
Eine Vaterschaftsanerkennung ist eine vom Vater des Kindes freiwillig abgegebene Erklärung zur Vaterschaft eines unehelichen Kindes. Sie erfordert die Zustimmung der Kindesmutter und wird durch Beurkundung festgehalten. Besteht jedoch eine Ehebindung zwischen der Mutter und dem Vater des Kindes, so gilt der Ehegatte automatisch als der gesetzliche Vater und es bedarf keiner Vaterschaftsanerkennungserklärung.
Tritt nun der Fall ein, dass der automatisch zum gesetzlichen Vater erklärte Ehegatte den Verdacht hat, ein Kuckuckskind aufzuziehen, so kann er die Vaterschaft gerichtlich anzweifeln. Auch kann der Fall eintreten, dass die Mutter des Kindes eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft (siehe nächster Absatz) erzwingen möchte, welche der biologische Vater des Kindes abstreitet. In beiden Fällen wird ein beurkundeter Vaterschaftstest benötigt.
Antje ist freischaffende Redakteurin für Kinder101.de. Sie schreibt schon viele Jahre Artikel für Einrichtungs- und Möbelfirmen sowie diverse Produkthersteller für den Themenbereich Haushalt und Kinder. Antjes Prinzip, sich mit jedem Produkt eingehend auch real zu beschäftigen, hilft ihr dabei, aussagekräftige und plastische Produktbeschreibungen zu produzieren.