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Vor der Adoption: Eine Zahnzusatzversicherung für das Kind abschließen

Zahnzusatzversicherung für Adoptivkinder

Eltern, die ein Kind adoptieren, können das neue Familienmitglied über eine Zusatzversicherung nachversichern; die gesetzliche Grundlage befindet sich im Versicherungsvertragsgesetz. Zahnzusatzversicherung für Adoptivkinder – worauf Sie außerdem noch achten müssen. Braucht das Kind einer Zahnzusatzversicherung?

Die gesetzliche Krankenkasse versichert Kinder bis zum 18. Lebensjahr auf einige Zahnleistungen. Neben kieferorthopädischen Behandlungen sind auch die halbjährliche Grundprophylaxe und einige andere Leistungen inkludiert. Andere Leistungen müssen dagegen selbst bezahlt werden. Hier greift die Zahnzusatzversicherung, welche die Leistungen abdeckt, welche in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht inklusive sind. Dazu gehören zum Beispiel Sonderleistungen wie die Versiegelung der Zähne oder Mini-Brackets, aber auch Zahnstabilisatoren, die den Behandlungserfolg stabilisieren.

Eine private Zahnzusatzversicherung leistet auch bei Fehlstellungen. Da die Eingriffe mit hohen Kosten verbunden ist, entsteht durch den Versicherungsschutz eine große finanzielle Entlastung. Eine gute Zahnzusatzversicherung deckt auch die Kosten für eine Fissurenversiegelung ab. Der Schutz muss alle zwei bis vier Jahre wiederholt werden, wird allerdings nicht vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt. Ein frühzeitiger Versicherungsabschluss erlaubt eine kostengünstige zahnmedizinische Behandlung auch in diesem Bereich.

Rechtzeitig vor der Adoption: Zusatzversicherung abschließen

Hierzulande besteht für Eltern die Möglichkeit, für ein Adoptivkind eine private Krankenversicherung abzuschließen. Die einzige Voraussetzung ist, dass eines der beiden Elternteile bereits seit mindestens drei Monaten beim Versicherer versichert ist.

Darum: Mindestens drei Monate vor der Adoption eine geeignete Zahnzusatzversicherung abschließen, die alle wichtigen Leistungen enthält – Zahnspangen, Kieferorthopädie, Zahnstabilisatoren und Co. Dann kann das Kind zum Stichtag ohne Gesundheitsprüfung nachversichert werden.

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ist ein wichtiger Schutz, der insbesondere auch für Adoptivkinder abgeschlossen werden sollte. Die Leistungen unterliegen in den ersten Jahren bestimmten Begrenzungen, die allerdings mit jedem weiteren Jahr fallen.

Tipp: Viele Zahnzusatversicherungen leisten bei kieferorthopädischen Maßnahmen nur bis zu einem bestimmten Betrag. Es gilt, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Nachverhandlungen anzustellen. Alternativ sollte zu einer Versicherung mit attraktiveren Leistungen gewechselt werden.

Welche Leistungen die Zahnzusatzversicherung nicht abdeckt

Behandlungen, die bereits durch einen Zahnarzt empfohlen oder sogar begonnen wurden, fallen nicht unter die Zahnzusatversicherung. Die Police für das Adoptivkind muss also möglichst vor den ersten gesundheitlichen Untersuchungen des Kindes erfolgen. Andernfalls kann nicht mit einer Kostenübernahme für diesen bestimmten Eingriff gerechnet werden. Eine Zahnzusatzversicherung ist bereits ab zehn bis 15 Euro im Monat erhältlich. Umfangreichere Tarife kosten ab 20 bis 25 Euro monatlich. Die Beiträge orientieren sich am Eintrittsalter des Kindes und steigen in der Regel mit dem Alter des Kindes an.

Ab wann ist eine Zusatzversicherung für Adoptivkinder sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich bereits für Kinder ab dem 3. Lebensjahr. In der Regel ist bereits für Kinder in diesem Alter eine 100-prozentige Erstattung möglich. Spätestens ab dem 5. Lebensjahr ist eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll, da künftige kieferorthopädische Behandlungen bereits in diesem Alter abzusehen sind.

Fast zwei Drittel aller Kinder sind von Zahnfehlstellungen betroffen. Dadurch wird im Laufe der Kindheit und Jugend eine Kieferregulierung notwendig. Die Kosten für diese Behandlung bewegen sich im oberen vierstelligen Bereich und müssen von gesetzlich Versicherten selbst getragen werden. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten. Auch aufgrund weiterer Leistungen ist eine Zahnzusatzversicherung für Adoptivkinder notwendig.

Notwendige Ergänzung zum Versicherungsschutz

Die Zahnzusatzversicherung für Adoptivkinder ist eine notwendige Ergänzung zum Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie leistet bei Fehlstellungen, Erkrankungen der Zähne und anderen gesundheitlichen Problemen, die während der Kindheit und Jugend entstehen können.

Rund 50 Prozent aller Kinder benötigen eine Zahnspange. Diese Leistung ist in einer Zahnzusatzversicherung in der Regel enthalten. Mit einer Zusatzversicherung ist das Adoptivkind zudem Privatpatient. Dadurch eröffnen sich bessere Terminzeiten und gegebenenfalls eine intensivere Behandlung. Die Zahnzusatzversicherung ist also auch eine praktische Ergänzung, die sich bei Routineuntersuchungen günstig zeigt.

Frühzeitiger Abschluss ist wichtig

Die gesetzliche Krankenkasse erstattet auch bei ausgeprägten Fehlstellungen nur bis zu 80 Prozent der Kosten. Hierzu wird der Leistungskatalog der GKV zurate gezogen. Der Versicherte muss also in jedem Fall einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Wird die Zahnzusatzversicherung für das Kind nicht frühzeitig abgeschlossen, steigen die Beiträge und bereits diagnostizierte Fehlstellungen können nicht mehr versichert werden. Umso wichtiger ist es, frühzeitig eine geeignete Zahnzusatzversicherung für das Kind abzuschließen.

Die Zahnzusatzversicherung für Adoptivkinder: Der richtige Zeitpunkt für den Antrag

Die Zahnzusatzversicherung sollte frühzeitig abgeschlossen. Spätestens drei Monate vor dem geplanten Adoptionstermin sollten die wichtigsten bürokratischen Aufgaben bereits erledigt sein. Zu beachten ist, dass die Versicherer mitunter noch Rückfragen haben oder es zu anderweitigen Verzögerungen kommt. Um die Versicherung rechtzeitig zu erhalten, sollte deshalb frühzeitig mit den Planungen begonnen werden. Der Aufwand für den Versicherungsabschluss ist in der Regel jedoch nicht groß.