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Kindergeld bei Adoptivkindern – das sollten man wissen

Adoptikind Kindergeld

Mit dem Kindergeld wird in Deutschland für jedes Kind die grundlegende Versorgung gesichert. Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen profitieren besonders vom Kindergeld. Diese wichtige staatliche Leistung können nicht nur die leiblichen Eltern erhalten. Was viele nicht wissen: Wer ein Kind oder mehrere Kinder adoptiert, hat ebenfalls einen Anspruch und sollte wissen, was er unternehmen muss, um Kindergeld zu erhalten.

Haben Adoptiveltern Anspruch auf Kindergeld?

Ja, auch für Adoptivkinder gibt es in Deutschland Kindergeld. Es gelten die gleichen Anspruchsvoraussetzungen wie bei leiblichen Eltern. Das heißt: Um Kindergeld zu bekommen, muss der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mit den adoptierten Kindern in Deutschland leben. Adoptiveltern haben Anspruch auf Kindergeld, sobald das adoptierte Kind in den Haushalt aufgenommen ist.

Höhe des Kindergeldes

Für das erste Kind und das zweite Kind, das in einem Haushalt lebt, bekommen Anspruchsberechtigte jeweils 204 Euro. Für das dritte Kind gibt es monatlich 210 Euro. Für jedes weitere Kind werden pro Monat 235 Euro gezahlt. Die Festlegung 1. 2. 3. …Kind richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Wie viel mehr Ihnen durch den Kinderzuschlag zur Verfügung stehen würde, können Sie durch den Kinderzuschlagsrechner unkompliziert herausfinden.

Wie wird das Kindergeld beantragt?

Kindergeld muss schriftlich beantragt werden. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, die für den jeweiligen Wohnort zuständig ist, bearbeitet den Antrag und weist die monatliche Zahlung des Kindergeldes an. Das Formular kann online ausgefüllt werden. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, da Kindergeld höchstens für 6 Monate rückwirkend gezahlt wird.

Wie lange wird Kindergeld an Adoptiveltern gezahlt?

In der Regel wird das Kindergeld von der Geburt an bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Geht das Kind am 18. Geburtstag noch zur Schule, studiert es oder absolviert es eine Ausbildung beziehungsweise einen anerkannten Freiwilligendienst, wird das Kindergeld maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Für Kinder, die arbeitslos gemeldet sind, können Eltern und Adoptiveltern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Kindergeld beziehen. Schulbesuch, Studium, Lehre oder Arbeitslosigkeit müssen mit entsprechenden Bescheinigungen nachgewiesen werden.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was ist günstiger?

In Deutschland fördert der Staat Eltern beziehungsweise Adoptiveltern entweder durch Zahlung von Kindergeld oder durch Gewährung eines Kinderfreibetrages bei der Festsetzung der Einkommensteuer. Für Familien mit niedrigem beziehungsweise mittlerem Einkommen ist das Kindergeld in den meisten Fällen vorteilhafter. Bei hohem Einkommen ist die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages die günstigere Option. Das Finanzamt nimmt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung die sogenannte ‚Günstigerprüfung‘ vor, sodass die Familie in jedem Falle die höhere Leistung bekommt, die ihr nach dem Gesetz zusteht.

Kindergeld – eine wichtige finanzielle Unterstützung für Adoptiveltern

Wer ein Kind oder mehrere Kinder adoptiert, übernimmt viel Verantwortung und erbringt mit der Erziehung und Versorgung von Adoptivkindern eine Leistung, die viel Anerkennung verdient. Adoptiveltern sollten unbedingt Kindergeld beantragen, um ihre Kinder optimal versorgen zu können. Leibliches Kind oder Adoptivkind – beim Anspruch auf Kindergeld spielt das keine Rolle.