Geburtsterminrechner
Der errechnete Geburtstermin liegt 280 Tage nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung, also 40 Wochen. Vom Zeugungstag aus gerechnet sind es 266 Tage. Der Rechner nimmt beide Wege, korrigiert eine abweichende Zykluslänge und nennt zusätzlich die aktuelle Schwangerschaftswoche und den Beginn der Mutterschutzfrist.
Bei einem längeren Zyklus springt der Eisprung nach hinten, der Termin wandert mit.
Trage ein Datum ein, dann stehen Termin, Schwangerschaftswoche und Mutterschutzfrist hier.
Vier Wege zum selben Termin
Welcher Weg der richtige ist, hängt davon ab, was du sicher weißt. Der erste Tag der letzten Regelblutung ist der übliche Ausgangspunkt, weil er sich meist genauer erinnern lässt als der Eisprung.
| Ausgangspunkt | Rechnung | Wann sinnvoll |
|---|---|---|
| Erster Tag der letzten Regel | plus 280 Tage, plus Abweichung der Zykluslänge von 28 | Standardfall, funktioniert bei regelmäßigem Zyklus |
| Tag der Zeugung | plus 266 Tage | wenn der Eisprung bekannt ist, etwa durch Zyklusmessung |
| Embryonentransfer | plus 266 Tage, minus Alter des Embryos beim Transfer | nach künstlicher Befruchtung, Transfer an Tag 3 oder Tag 5 |
| Termin aus dem Mutterpass | rückwärts auf den Startpunkt, dann normal weiter | wenn die Praxis den Termin nach dem Ultraschall bereits korrigiert hat |
Die 280 Tage sind dieselbe Zahl, die Schwangerschaftsscheiben und Praxissoftware benutzen. Die alte Merkregel nach Naegele, sieben Tage dazu, drei Monate zurück, ein Jahr weiter, kommt je nach Monatslängen bis zu drei Tage daneben.
Der Termin ist ein Zeitraum
Ein Kind, das zwischen 37+0 und 41+6 geboren wird, gilt als am Termin geboren. Vorher spricht man von einer Frühgeburt, ab 42+0 von Übertragung. Der errechnete Tag ist damit die Mitte einer Spanne von gut fünf Wochen, kein Datum, auf das man sich verlassen kann. Deshalb zeigt der Rechner diese Spanne mit an.
Verändern kann sich der Termin trotzdem noch. Weicht die Größe des Embryos beim ersten Ultraschall deutlich von der Rechnung ab, korrigiert die Praxis den Termin und trägt den neuen Wert in den Mutterpass ein. Ab dann gilt dieses Datum, auch für alle Fristen.
Was der Termin für den Mutterschutz bedeutet
Die Schutzfristen im Mutterschutzgesetz hängen direkt am voraussichtlichen Entbindungstag. Nicht am Ergebnis eines Rechners allerdings, sondern an dem Datum, das im ärztlichen Zeugnis oder im Zeugnis der Hebamme steht.
- Sechs Wochen vor dem Terminbeginnt die Schutzfrist vor der Entbindung. Arbeiten darf man in dieser Zeit nur, wenn man sich ausdrücklich dazu bereit erklärt, und diese Erklärung lässt sich jederzeit widerrufen.
- Acht Wochen nach der Geburtdauert die Schutzfrist danach. In dieser Zeit gibt es kein Wahlrecht, eine Beschäftigung ist nicht zulässig.
- Zwölf Wochen in drei Fällenbei einer Frühgeburt, bei Mehrlingen und dann, wenn innerhalb der ersten acht Wochen eine Behinderung des Kindes ärztlich festgestellt wird. Der dritte Fall greift nur auf Antrag.
- Kommt das Kind früherwerden die Tage, die vor der Geburt verloren gehen, hinten an die Schutzfrist angehängt. Die Gesamtdauer bleibt damit erhalten.
Häufige Fragen
Wie wird der Geburtstermin berechnet?
Der errechnete Termin liegt 280 Tage nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung, das sind 40 Wochen. Ist der Zyklus länger oder kürzer als 28 Tage, verschiebt sich der Eisprung und der Termin wandert um dieselbe Zahl an Tagen mit. Rechnet man vom Zeugungstag aus, sind es 266 Tage.
Was bedeutet die Angabe 40+0?
Die erste Zahl nennt die vollendeten Schwangerschaftswochen, die zweite die Tage darüber. 40+0 heißt also: 40 Wochen sind vollendet, das ist genau der errechnete Termin. Wer 12+3 im Mutterpass liest, ist in der laufenden 13. Schwangerschaftswoche, nicht in der zwölften.
Kommen Kinder am errechneten Termin zur Welt?
Nur die wenigsten. Der Termin markiert die Mitte eines Zeitraums, nicht einen Tag. Als am Termin geboren gilt ein Kind zwischen 37+0 und 41+6, ab 42+0 spricht man von Übertragung. Weicht die Größenmessung im ersten Ultraschall deutlich vom gerechneten Termin ab, korrigiert die Praxis den Termin.
Wann beginnt der Mutterschutz vor der Geburt?
Sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstag, so steht es in Paragraf 3 des Mutterschutzgesetzes. Maßgeblich ist dabei das ärztliche Zeugnis oder das Zeugnis der Hebamme, nicht das Ergebnis eines Rechners. Kommt das Kind später als errechnet, verlängert sich diese Frist entsprechend.
Wie lange dauert der Mutterschutz nach der Geburt?
Acht Wochen. Auf zwölf Wochen verlängert er sich bei Frühgeburten, bei Mehrlingsgeburten und dann, wenn innerhalb der ersten acht Wochen eine Behinderung des Kindes ärztlich festgestellt wird. Der letzte Fall gilt nur auf Antrag der Mutter. Kommt das Kind vor dem Termin, werden die verlorenen Tage hinten angehängt.
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Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Mutterschutzgesetz, Paragraf 3: Schutzfristen vor und nach der Entbindung
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Mutterschafts-Richtlinie
- Familienportal des Bundes: Mutterschutz
Quellen zuletzt geprüft am 27.08.2026.
Der Rechner ersetzt keine ärztliche Feststellung. Verbindlich ist der Termin, den die Praxis oder die Hebamme in den Mutterpass einträgt.