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Gündliche Vorbereitung der Adoption

Adoptionsvorbereitung

Als mögliche Eltern für ein fremdes Kind, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein und man sollte sich über die Konsequenzen einer Adoption im Klaren sein. Des Weiteren gibt es für die potentiellen Eltern sicherlich viele Fragen wie woher das Kind stammt, wie lange man warten muss, was man erwarten kann und vieles mehr. Wir können Ihnen dafür das folgende Handbuch wärmstens empfehlen. Die durchweg positiven Bewertungen von Lesern dieses Handbuchs lassen erkennen, welchen Wert dieses Buch für potentielle Eltern hat.

Voraussetzungen und Erwartungen klären

Für eine Adoption gibt es diverse persönliche als auch rechtliche Voraussetzungen. Entsprechend muss man seine Erwartungen an ein Adoptivkind und an sich selbst als Eltern eines Adoptivkindes auch richtig einschätzen können. Dafür ist eine grundlegende Information erforderlich über die auch rechtlichen Konsequenzen einer Adoption. Wir können hier folgendes Handbuch zur Adoption wärmstens empfehlen.

Die Adoption in Deutschland kann aufgrund der hohen rechtlichen Anforderungen ein langwieriger Prozess sein. Die Adoptiveltern müssen alle Voraussetzungen für die Adoption erfüllen und nachweisen, die leiblichen Eltern müssen zustimmen und das Verfahren mit allen Voraussetzungen korrekt durchlaufen werden. Erst mit Abschluss des Verfahrens ist das adoptierte Kind einem leiblichen Kind rechtlich vollständig gleichgestellt. Dass die Adoption in Deutschland so langwierig und vom Verfahren her komplex ist, hat gute Gründe. Adoption ist eine Lebensentscheidung. Deshalb stellt der Staat klare Voraussetzungen an Adoptionswillige und das Verfahren soll dafür sorgen, dass die Entscheidung gut durchdacht und für das Kind von Vorteil ist.

Zwingende Voraussetzungen für eine Adoption in Deutschland

Die erste und entscheidende Voraussetzung einer Adoption ist es, dass die Adoptiveltern, die leiblichen Eltern und auch das Kind – sofern es sich schon äußern kann – mit der Adoption einverstanden sind. Verweigert auch nur einer der Beteiligten seine Zustimmung, dann kann die Adoption nicht durchgeführt werden. Im Mittelpunkt der Adoption steht das Kindeswohl. Dazu gehört zwingend, dass zu erwarten ist, dass zwischen dem adoptierten Kind und den Adoptiveltern eine Eltern-Kind-Bindung entstehen wird.

Anforderungen von Jugendamt zu Jugendamt verschieden

Es gibt noch weitere Voraussetzungen für eine Adoption, die jedoch von Jugendamt zu Jugendamt verschieden sein können. So steht im Gesetz nicht ausdrücklich, dass eine Fremdadoption, also die Adoption eines den Eltern unbekannten Kindes, nur von Ehepaaren durchgeführt werden kann. Dennoch haben Singles bei der Fremdadoption meist keine Chance, was daran liegt, dass enorm viele Paare gerne ein Kind adoptieren möchten. Die Jugendämter gehen davon aus, dass dem Kindeswohl am besten gedient ist, wenn das Kind zwei Elternteile als Ansprechpartner hat, die in sicheren Verhältnissen leben, also miteinander verheiratet sind. Bei unverheirateten Paaren kann ohnehin nur ein Partner adoptieren – diese Regelung wurde jedoch im Mai 2019 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beanstandet und soll daher bis 31. März 2020 vom Gesetzgeber neu geregelt werden.

Formale Anforderungen wie Alter und Familienstand

Das Höchstalter, bis zu dem potentielle Adoptiveltern ein Kind vermittelt bekommen, ist ebenfalls von Amt zu Amt unterschiedlich. Das liegt daran, dass es eine klare Regelung im Gesetz nur für das Mindestalter gibt. Bei Singles liegt das Mindestalter bei 25, bei Ehepaaren muss ein Partner 25, der andere 21 Jahre alt sein. Zum Höchstalter dagegen ist nur festgelegt, dass der Altersunterschied zwischen Adoptivkind und Adoptiveltern 40 Jahre nicht überschreiten sollte.

Wer deutlich älter ist als 40, kann also in der Regel eher ein Kind adoptieren, das schon etwas älter ist. Die Regelung zum Höchstalter wird jedoch von den Jugendämtern unterschiedlich ausgelegt, sodass teilweise auch etwas älteren Adoptiveltern Säuglinge vermittelt werden. Bei Kindern, die schwer vermittelbar sind, also zum Beispiel eine Behinderung haben, können unter Umständen auch etwas ältere Adoptiveltern eine Chance auf ein junges Kind haben. Auch hier ist jedoch das Kindeswohl zu bedenken, denn das Kind soll eine realistische Chance haben, mit beiden Elternteilen aufzuwachsen.

Weitere Anforderungen wie Wohnraum, finanzielle Verhältnisse, Zeit fürs Kind uvm.

Wer ein Kind adoptieren möchte, muss nicht nur die formellen Voraussetzungen wie das Alter und den Familienstand erfüllen, sondern auch noch einige andere Dinge nachweisen. So ist es für eine Adoption wichtig, dass die Adoptiveltern über genügend Wohnraum für das Kind verfügen – in der Regel sollte ein Kind ein eigenes Zimmer haben oder die Adoptiveltern sollten aufzeigen können, dass sie in absehbarer Zeit in eine Wohnung mit eigenem Kinderzimmer umziehen.

Auch die finanziellen Verhältnisse müssen geregelt sein, das heißt, die künftigen Adoptiveltern müssen nachweisen, dass sie genügend Einkommen haben, um ein Kind zu versorgen. Dabei ist natürlich auch zu beachten, dass bei Einzug eines kleinen Kindes eventuell für einige Zeit ein Einkommen wegfällt. Auch die Bereitschaft eines Elternteils, bei Aufnahme eines Säuglings oder Kleinkindes einige Zeit Zuhause zu bleiben, damit das Kind eine Bindung entwickeln kann, wird von vielen Jugendämtern vorausgesetzt. Eine weitere Anforderung kann sein, dass der eigene Kinderwunsch abgeschlossen ist – viele Adoptiveltern beginnen ein Adoptionsverfahren nach Kinderwunschbehandlungen und einige Jugendämter fordern, dass diese Behandlungen längere Zeit abgeschlossen sind und reflektiert wurden.

Damit möchten sie dafür sorgen, dass der Wunsch nach einem eigenen Kind so weit verarbeitet ist, dass die Adoptiveltern nicht später bereuen, ein fremdes Kind aufgenommen zu haben. Die Anforderungen bezüglich Wohnraum, Finanzen, Elternzeit und Kinderwunsch werden von den Jugendämtern teils deutlich unterschiedlich gehandhabt, weil sie nirgends festgelegt sind und damit im Ermessen der einzelnen Zuständigen liegen.

Sonderformen der Adoption – Kinder aus der Familie oder dem Umfeld, Pflegekinder, Stiefkinder

Etwas anders sind die Anforderungen bei der Adoption eines Kindes, das bereits bei den Adoptiveltern lebt – beispielsweise als Pflegekind -, mit den Adoptiveltern verwandt ist oder vom Partner eines leiblichen Elternteils adoptiert wird (Stiefkindadoption). Hier gehen die Jugendämter davon aus, dass dem Kindeswohl am ehesten entsprochen wird, wenn das Kind in einer vertrauten Umgebung bzw. in seiner eigenen Familie aufwachsen kann. Deshalb können dann bei sonstiger Eignung auch Singles, Unverheiratete oder etwas ältere Adoptiveltern adoptieren.

Rechtliche Konsequenzen der Adoption

Mit der Adoption wird das Kind zum eigenen Kind und ist einem leiblichen gleichgestellt, mit allen rechtlichen Konsequenzen. Das bedeutet, dass Adoptiveltern dem Kind wie alle anderen Eltern auch unterhaltsverpflichtet sind, dass das Kind Erbansprüche und Anspruch auf Versorgung und Erziehung durch die Adoptiveltern hat. Eine Adoption lässt sich nicht rückgängig machen, damit sind auch die eingegangenen Pflichten unumkehrbar. Zum anderen haben Adoptiveltern auch die gleichen Ansprüche wie leibliche Eltern, d.h. sie dürfen Elternzeit nehmen, haben Anspruch auf Elterngeld und Kindergeld und alle weiteren Leistungen, die der Staat leiblichen Eltern zur Verfügung stellt.